Die Mitgliederversammlung ist laut TLV Satzung das wichtigste Organ des Verbandes. Die Mitgliederversammlung beschließt die Richtlinien für die gesamte Arbeit des Verbandes, führt die satzungsgemäßen Wahlen durch und nimmt, falls erforderlich, Änderungen der Verbandssatzung vor. Sie hat das Recht und die Pflicht, überall dort einzugreifen, wo die Belange des Verbandes dies erfordern.

Aufgaben

- die Erledigung aller Angelegenheit des Verbandes, soweit sie nicht vom Präsidium oder einem anderen Verbandsorgan zu besorgen sind,

- die Bestellung, Entlastung und Abberufung des Präsidiums, der Kommissionen, des Rechtsauschusses, des Ethik-Auschusses und der Kassenprüfer,

- die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte sowie des Geschäftsberichtes des Präsidiums,

- die Ernennung von Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern gemäß der Ehrungsordnung des TLV.

Weiterhin obliegt die Beratung und Beschlussfassung in Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, der Mitgliedversammlung. Hierzu gehören insbesondere:

- Berufung weiterer Kommissionen und Bestimmung ihrer Aufgabengebiete,

- Berufung der ehrenamtlichen Mitglieder der Kommissionen, soweit sie nicht gewählt sind,

- Beratung von Satzungen und Strukturfragen,

- Beschlussfassung zu den Ordnungen des TLV,

- Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes.

Wahlen

Die Mitgliederversammlung wählt aud die Dauer von vier Jahren:

- die Mitglieder des Präsidiums - außer dem Jugendwart, der vom Jugendtag gewählt wird, dieser bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung,

- die Vorsitzenden der Kommissionen, soweit sie nicht dem Präsidium angehören,

- den Statistiker,

- den Verbandsarzt,

- den Antidopingbeauftragten,

- den Vorsitzenden und 3 Beisitzer für den Rechtsausschuss, wobei diese jeder einen anderen Vereinangehören müssen,

- den Vorsitzenden und Beisitzer des Ethik-Ausschusses und

- zwei Kassenprüfer.

Zusammensetzung

Die Mitgliederversammlung setzt sich mit je einer Stimme zusammen aus:

- den Delegierten der Mitgliedsvereine (bis zu 200 gemeldete Leichtathletik - einen Delegierten, und je weitere 400 einen weiteren Delegierten)

- den Mitgliedern des Präsidiums

- den Vorsitzenden der Kommissionen, die nicht dem Präsidium angehören

- den Ehrenmitgliedern

- den Vorsitzenden der Kreisfachverbände

Der Statistiker, der Verbandsarzt und der Antidopingbeauftragte haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht.

Termin

Die nächste jährliche Mitgliederversammlung findet am 13.04.2024 statt.

Satzungen, Ordnung und Informationen

TLV-Satzung (22.04.2023)

TLV-Verwaltungsordnung (22.04.2023)

TLV-Finanz-, Gebühren- u. Reisekostenordnung (23.09.2023) - gültig ab 01.01.2024

TLV-Jugendordnung (23.09.2023)

TLV-Ehrungsordnung (23.09.2023)

TLV-Wahlordnung (30.11.2019)

TLV-Preisblatt zur Ausleihe von Geräte (18.10.2022)

 

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23.09.2023