Zur Teilnahme an Meisterschaftsveranstaltungen benötigen die Athletinnen und Athleten das Startrecht für einen Verein oder eine Leichtathletik-Gemeinschaft (LG). Hierbei muss der Stammverein Mitglied im Thüringer Leichtathletik-Verband (TLV) sein.

Ebenso ist das Startrecht nötig, zur Aufnahme von Leistungen in die Thüringer Bestenliste.

Grundlegendes zum Startrecht und zum Startrechtswechsel regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter § 4 "Startrecht".

Das Startrecht muss schriftlich (Original des Antrages) beim TLV beantragt werden.
Dazu benutzen Sie bitte den verlinkten DLV -Vordruck "Startpass-Antrag".

Bitte denken Sie daran, den Antrag vollständig auszufüllen. Verein und Athlet müssen beide unterschreiben, sowie bei Minderjährigen zusätzlich die Unterschrift eines Sorgeberechtigten.

 

Neuantrag Startrecht

Der Neuantrag eines Startrechtes ist jederzeit möglich, der Antrag muss rechtzeitig (spätestens zum Meldeschluss), vor einer beabsichtigten Teilnahme an einer Meisterschaftsveranstaltung, in der TLV-Geschäftsstelle im Original vorliegen.
 

Wechsel des Startrechts

Die Wechselfrist beginnt in der Leichtathletik am 01. Oktober und endet am 30. November jeden Jahres.
Nur innerhalb dieser Zeit können Athleten ohne Sperre den Verein wechseln.

Alle Änderungen treten zum 01. Januar des Folgejahres in Kraft. Athleten starten dementsprechend noch bis zum 31.12. für ihren alten Verein.

Benötigte Dokumente:

- Startpass-Antrag und die formlose Freigabeerteilung des abgebenden Vereins.

Wichtig: Zur fristgerechten Einreichung eines Wechsels muss der Antrag bis zum 30. November in der Geschäftsstelle vorliegen.

Für Wechsel außerhalb der Wechselfrist gelten die Regelungen in der DLO § 4.4 Sonderregelungen.

 

LG-Änderungen

Die Bildung von Leichtathletik-Gemeinschaften sowie Eintritt und Austritt von Stammvereinen oder Namensänderungen können nur zwischen dem 01. Oktober und 30. November durchgeführt werden.

Verträge oder Änderungen sind schriftlich, mit den Unterschriften der Beteiligten an die TLV-Geschäftsstelle zu senden.

Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen von LG's auch die betroffenen Startpässe umgeschrieben werden müssen.

 

Startgemeinschaften

Alle bestehenden Startgemeinschaften laufen automatisch weiter. Neue Startgemeinschaften oder Änderungen an bestehenden Startgemeinschaften müssen bis zum 30. November beantragt werden. Die Auflösung einer bestehenden Startgemeinschaft kann per Mail gollub[at]tlv-sport.de beantragt werden.

Hierzu bitte den DLV-Vordruck Vereinbarung StG nutzen.