Ausbildung C-Trainer Leistungssport: (erfolgt durch TLV)

Der Trainer-C Leistungssport ist zuständig für die leistungsorientierte Grundlagenausbildung in den Vereinen. Die Ausbildung zum Trainer-C Leistungssport umfasst die vielfältigen Disziplinbereiche der Leichtathletik. Entsprechend der Ausbildungskonzeptionen kann der Trainer-C Leistungssport Kinderleichtathletik nach den Rahmenrichtlinien angeboten und ausgebildet werden. Die Ausbildung umfasst 120 Lehreinheiten und soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

Voraussetzungen:  Vollendung des 16. Lebensjahres, Mitgliedschaft in einem Verein, Anmeldung durch einen Leichtathletik-Verein, Nachweis eines 16-stündigen "Erste-Hilfe-Kurses" (nicht älter als 2 Jahre)

Ausbildung B-Trainer Leistungssport: (erfolgt durch TLV)

Der Trainer-B Leistungssport ist zuständig für den Leistungssport in den Vereinen. Entsprechend einer leistungssportlichen Spezialisierung erfährt der B-Trainer eine Ausbildung in einem der Disziplinblöcke (Sprint, Lauf, Sprung, Wurf, Mehrkampf). Die Ausbildung umfasst 60 Lehreinheiten und muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

Voraussetzungen: Besitz einer gültigen Lizenz Trainer-C Leistungssport, Nachweis einer mindestens dreijährigen lizenzierten Trainertätigkeit als Trainer-C Leistungssport, Anmeldung zur Ausbildung durch einen Leichtathletik-Verein, die Zulassung für Besitzer einer gültigen Lizenz Trainer-C Breitensport regeln die Zulassungsbestimmungen zur Prüfung.

Ausbildung A-Trainer Leistungssport: (erfolgt durch DLV)

Der Trainer-A-Leistungssport ist zuständig für den Spitzensport, für Lehraufgaben, für die Weiterentwicklung von Trainingspraxis und -theorie, sowie für Maßnahmen der Leistungsförderung. Seine Ausbildung umfasst die vertiefte Spezialisierung einem der Disziplinblöcke (Sprint, Lauf, Sprung, Wurf, Mehrkampf) Die Ausbildung umfasst 90 Lehreinheiten und muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

Voraussetzungen: Besitz einer gültigen Lizenz Trainer-B Leistungssport, Nachweis einer mindestens dreijährigen lizenzierten Trainertätigkeit als Trainer-B Leistungssport, Nachweis einer Trainertätigkeit auf dem Leistungsniveau von Kaderathleten, Anmeldung zur Ausbildung bei der DLV-Akademie mit einer Begutachtung durch den zuständigen LV.

 

Weiterbildungen zur Verlängerung von B- und C-Trainerlizenzen

 

  • Vereine, die als Mitgliedsverein im TLV geführt werden.
  • Für Interessenten außerhalb des Thüringer Leichtathletik-Verbandes ist eine Teilnahme erst dann möglich, wenn nach Meldeschluss freie Plätze vorhanden sind.
  • Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Trainerausbildung erhalten Sie eine Lizenz vom Verband ausgestellt. Die B- und C-Lizenz ist vier Jahre gültig. Für die Lizenzverlängerung sind mindestens 15 LE innerhalb der 4 Jahre Gültigkeitsdauer nötig. Bei der Teilnahme an einer Fortildung erhalten sie eine Bestätigung mit den entsprechenden Lehreinheiten.
  • Lizenzen im A4 - Format nach Vorgabe des DOSB: Wer seine Trainerlizenz beim Verband verlängert erhält eine neue Lizenz im A4 - Format nach Vorgabe des DOSB. Die alten Lizenzen werden nicht mehr zurück geschickt und bleiben beim Verband.
  • Wenn der Nachweis der Lehreinheiten aus eigener Schuld versäumt wird, verfällt die Lizenz. Sie kann reaktiviert werden durch den Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 30 Lehreinheiten innerhalb eines Verlängerungszeitraums.
  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig ab, falls Sie an einer Veranstaltung, zu der Sie angemeldet sind, nicht teilnehmen können. Eventuell kann dann ein Interessent, dem vorher abgesagt werden musste, noch teilnehmen.
  • Sollten Sie zur Verlängerung ihrer Trainerlizenz B bzw. C Leistungssport eine Fortbildung einer anderen Mitgliedsorganisation des DOSB besuchen wollen, stimmen Sie dies bitte im Vorfeld mit uns ab. So können Sie sicher sein, dass die von Ihnen besuchte Fortbildung von uns zur Verlängerung anerkannt wird.
  • Bitte reichen Sie uns bei jeder Lizenzverlängerung neben der Original-Lizenz und den Nachweisen über die entsprechenden Fortbildungen, auch den „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ unterschrieben ein.