Traditionell beginnt zum 01. Oktober jeden Jahres die Vereinswechselphase für Deutschlands Leichtathlet:innen. Wie bereits im letztem Jahr sind Startrechtswechsel über das aktuelle Startpass-Formular möglich.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Ein Vereinswechsel kann grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 30. November eines Jahres erfolgen. Der Antrag muss bis spätestens 30. November 2023 23:59 Uhr, der TLV-Geschäftsstelle vorliegen.
- Es ist eine Vereinsfreigabe beim bisherigen Verein anzufordern. Dem Startpassantrag ist also ein Nachweis, dass die Freigabe angefordert wurde, beizufügen. Liegt nach Ablauf einer Frist von drei Wochen keine Erklärung des abgebenden Vereins vor, gilt die Freigabe nach DLO §4.3.2.4 als erteilt und der Landesverband kann das neue Startrecht erteilen.
- Liegen Gründe für eine Freigabeverweigerung nach DLO §4.5.2. vor, sind diese unverzüglich schriftlich dem neuen Verein/LG und ggf. dem neuen LV mitzuteilen. Über die Berechtigung einer Freigabeverweigerung entscheidet auf Antrag der LV, wenn die Vereine/LG demselben LV angehören. Gehören die Vereine/LG verschiedenen LV an, entscheidet auf Antrag der Vorsitzende des Bundesausschuss Wettkampforganisation.