Sofortmaßnahmen im Umgang mit dem Corona-Virus

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung des Bundes und der Länder nicht bindend für ihre Kommune sind. Jede Kommune kann den Fahrplan der Umsetzung der Maßnahmen selbst bestimmen. Bitte wenden Sie sich an die Kommune oder den Betrieber der Sportstätte um konkrete Informationen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes oder für die Durchführung von Veranstaltungen zu bekommen.

Bundesinfektionsschutzgesetz: Bundesweite Notbremse (vom 22.04.2021)

aktuelle Thüringer Verordnung vom 31.03.2021

Thüringer Sonderverordnung (mit Änderungen vom 18.02.2021)

 

Wichtige Seiten:

LSB Thüringen-Seite / + FAQ, Handlungsempfehlung & Mustererklärung zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes

Sonderseite Thüringer Gesundheitsministerium (mit allen Verordnungen)

DOSB-Seite

Seite des Robert-Koch-Instituts