Liebe Vereine,
wir möchten hiermit eine Erinnerung geben bzgl. der sportärztlichen Untersuchung für Sportler*innen.
"Für die sportärztliche Untersuchung haben die Teilnehmer bzw. die Personensorgeberechtigten bei der Teilnahme an Deutschen Meisterschaften selbst verantwortlich Sorge zu tragen" (§5 Abs.1.1.6 Deutsche Leichtathletik Ordnung,)
Im Rahmen der Deutschen Meisterschaften werden stichprobenartig Vereine/LGs um Vorlage des Nachweises der sportärztlichen Untersuchung, vom Veranstalter, gebeten.
Der Landessportbund Thüringen hat mehrere lizensierte sportmedizinische Untersuchungsstellen benannt, , um eine sportärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Diese sind unter folgendem Link einzusehen ().