| § 1 | Allgemeines | ||||||||||||||||
| Die Verwaltungsordnung des Thüringer Leichtathletik- Verbandes ist vom Verbandsrat gemäß § 14 (3) und (4) der Satzung beschlossen worden. Sie regelt die Zuständigkeit der Verbandsorgane, der Präsidiumsmitglieder, der Kommissionen und der Geschäftsstelle. Sie umfaßt die allgemeinen Grundsätze der Verbandsverwaltung. |
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| § 2 | Verbandstag | ||||||||||||||||
| (1) | Der Verbandstag ist zuständig für:
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| (2) | Der Verbandstag beschließt die Richtlinien für die gesamte Arbeit des Verbandes, führt die satzungsmäßigen Wahlen durch und nimmt, falls erforderlich, Änderungen der Verbandssatzung vor. Er hat das Recht und die Pflicht, überall dort einzugreifen, wo die Belange des Verbandes dies erfordern. | ||||||||||||||||
| (3) | Die den einzelnen Leichtathletik-Kreisen zustehenden Delegierten ergeben sich aus der Mitgliederzahl der dem LSB Th in der letzten gültigen Bestandserhebung gemeldeten Leichtathleten der Vereine des Kreises. Je angefangene fünfhundert gemeldete Mitglieder ergeben einen Delegierten für die Kreise. Die Kreise können entsprechend der Stimmenzahl gewählte Vertreter zum Verbandstag entsenden. |
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| § 3 | Verbandrat | ||||||||||||||||
| (1) | Dem Verbandsrat obliegt die Beratung und Beschlußfassung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit sie nicht dem Verbandstag vorbehalten sind. Hierzu gehören insbesondere:
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| (2) | Der Verbandsrat wird schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung vom Präsidenten eingeladen. | ||||||||||||||||
| § 4 | Präsidium | ||||||||||||||||
| (1) | Das Präsidium leitet den Verband nach den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen und erledigt alle den TLV betreffenden Angelegenheiten. Dazu gehören:
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| (2) | Es faßt seine Beschlüsse bei ordentlichen Präsidiumssitzungen nach den Bestimmungen des § 5 (9) der Satzung. Es ist an alle Beschlüsse des Verbandstages und des Verbandsrates gebunden. | ||||||||||||||||
| (3) | Die einzelnen Präsidiumsmitglieder werden im Rahmen der Präsidiumsbeschlüsse, an die sie gebunden sind, selbständig tätig. | ||||||||||||||||
| § 5 | Präsident | ||||||||||||||||
| (1) | Der Präsident repräsentiert den Verband gegenüber seinen Mitgliedern und nach außen. Er vertritt ihn beim Deutschen Leichtathletik- Verband, dem Süddeutschen Leichtathletik- Verband, dem LSB Thüringen und bei sonstigen anderen Verbänden und Institutionen. | ||||||||||||||||
| (2) | Der Präsident leitet den Verbandstag, die Sitzungen des Verbandsrates und die des Präsidiums und bereitet sie vor. Er ist für die Zusammenarbeit im Präsidium verantwortlich. Er ist verpflichtet, sich über die Arbeit der anderen Präsidiumsmitglieder zu unterrichten. Seine Vertretung wird von ihm oder dem Präsidium geregelt. Der Präsident hat das Recht, zur Erledigung seiner Aufgaben andere Präsidiums- und Verbandsratsmitglieder heranzuziehen. |
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| (3) | Der Präsident übt die Dienstaufsicht über die Geschäftsstelle aus und ist Dienstvorgesetzter der Geschäftsstellenmitarbeiter. | ||||||||||||||||
| § 6 | Vizepräsidenten | ||||||||||||||||
| Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten bei der Durchführung seiner Aufgaben und vertreten ihn in der Regel bei Verhinderung. Sie nehmen schwerpunktmäßig folgende Aufgabenbereiche wahr: a) Sport b) Organisation und Wettkampfwesen c) Recht |
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| § 6 a | Vizepräsident Sport | ||||||||||||||||
| (1) | Der Vizepräsident Sport ist Leiter des Sportausschusses. Er ist verantwortlich für die Wettkampfplanung, die Aufstellung und Betreuung der TLV-Verbandsmannschaften, bei Nachwuchs- oder Seniorenmannschaften in Abstimmung mit dem Jugend- bzw. Seniorenwart; für den Einsatz, die Tätigkeit der Landesblock und -Stützpunkttrainer. | ||||||||||||||||
| (2) | Er ist für sämtliche, die Leistungssportförderung von Landeskadern, Leistungszentren und Landesstützpunkten betreffenden Maßnahmen zuständig. | ||||||||||||||||
| (3) | Er ist zuständig für allgemeine Sportangelegenheiten und überwacht die gesamte Kaderarbeit einschließlich der Kaderabrechnungen. | ||||||||||||||||
| § 6 b | Vizepräsident Organisation und Wettkampfwesen | ||||||||||||||||
| Der Vizepräsident Organisation und Wettkampfwesen ist Leiter des Wettkampfausschusses. Er ist federführend verantwortlich für die Ausschreibung sowie die Vorbereitung und Organisation aller TLV- Veranstaltungen, einschließlich der Erstellung der Ausschreibungsbroschüre des TLV. Er ist technischer Leiter der TLV- Verbandsveranstaltungen, soweit nicht der Jugend- bzw. Schülerwart diese Funktion übernimmt. Er genehmigt bzw. befürwortet Veranstaltungen, soweit es sich nicht um Verbandsveranstaltungen handelt. |
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| § 6 c | Vizepräsident Recht | ||||||||||||||||
| Der Vizepräsident Recht vertritt und berät das Präsidium in allen rechtlichen Angelegenheiten und ist Vertreter des Verbandes in Rechts- und Verbandsrechtsverfahren. | |||||||||||||||||
| § 7 | Schatzmeister | ||||||||||||||||
| Der Schatzmeister verwaltet das Verbandsvermögen und leitet die Wirtschafts- und Kassengeschäfte des Verbandes nach den Bestimmungen der Finanz-, Gebühren- und Reisekostenordnung. Ihm obliegt die Erledigung aller Finanz- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie die Erstellung des Haushaltsvoranschlages und die Überwachung der Abwicklung des Haushaltsplanes und des Zahlungsverkehrs. |
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| § 8 | Sprecher der Kreisverbände | ||||||||||||||||
| Der Sprecher der Kreisverbände vertritt die Interessen der Kreisfachverbände. | |||||||||||||||||
| § 9 | Wettkampfwart | ||||||||||||||||
| Der Wettkampfwart ist in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten Organisation und Wettkampfwesen verantwortlich für die Ausschreibung sowie die Vorbereitung und Organisation aller TLV- Veranstaltungen, einschließlich der Erstellung der Ausschreibungsbroschüre des TLV. Er ist technischer Leiter der TLV- Verbandsveranstaltungen, soweit nicht der Jugend-bzw. Schülerwart diese Funktion übernehmen. |
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| § 10 | Laufwart | ||||||||||||||||
| Der Laufwart zeichnet für alle Bereiche der Laufbewegung im Lande Thüringen verantwortlich und ist Vorsitzender der Laufkommission. Das beinhaltet die Genehmigung der Volkslaufveranstaltungen, die Ausschreibung der einzelnen Lauf- Cup- Wettbewerbe incl. der Benennung der betreffenden Wertungsläufe, die Betreuung der Lauf- Treffs sowie die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Aus- und Weiterbildung von Lauf- Treff- Leitern im Verbandsgebiet sowie die Entwicklung und Verbreitung weiterer Laufangebote im Breitensport. |
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| § 11 | Breitensportwart | ||||||||||||||||
| Der Breitensportwart ist Vorsitzender der Kommission Breitensport und des Breitensportausschusses im TLV. Er sorgt für die Intensivierung der leichtathletischen Betätigung auf breiter Ebene. Er ist für die breitensportlichen Belange aller Altersgruppen verantwortlich. Er ist zuständig für die Erarbeitung und Realisierung von Modellen für den Breiten- und Freizeitsport. |
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| § 12 | Jugendwart | ||||||||||||||||
| Der Jugendwart ist Leiter der Kommission Kinder- und Jugendsport sowie des Jugendausschusses des TLV. Er leitet die jugendsportliche und jugendpflegerische Arbeit des Verbandes. Ihm obliegt die Leitung aller TLV- Veranstaltungen im Jugendbereich. |
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| § 13 | Pressewart | ||||||||||||||||
| Der Pressewart ist verantwortlich für die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes. Er ist Kontaktperson des Verbandes zu den Medien. Er gibt verantwortlich die Pressemitteilungen des Verbandes heraus. |
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| § 14 | Lehrwart | ||||||||||||||||
| Der Lehrwart ist Vorsitzender der Kommission Wissenschaft/Lehrwesen. Er ist verantwortlich für die Festlegung bzw. Einhaltung der Richtlinien für die Lehrarbeit sowie die Planung und Durchführung der Trainer- und Übungsleiteraus- und -fortbildung im TLV. |
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| § 15 | Kampfrichterwart | ||||||||||||||||
| Der Kampfrichterwart ist Vorsitzender der Kommission Kampfrichterwesen und für alle Belange des Einsatzes der Kampfrichter bei den Landesveranstaltungen, für die Aufstellung des Landeskampfgerichtes und für die inhaltliche Gestaltung der Aus- und Weiterbildung und in Abstimmung mit dem Lehrwart für die organisatorische Sicherung geplanter Lehrgänge verantwortlich. | |||||||||||||||||
| § 16 | Seniorenwart | ||||||||||||||||
| Der Seniorenwart ist Vorsitzender der Kommission Seniorensport und für alle Belange des Seniorensportes in Thüringen verantwortlich, insbesondere bei der Entwicklung und Verbreitung altersgerechter Leichtathletikangebote und für inhaltliche Gestaltung der auszuschreibenden Landesmeisterschaften in den Seniorenaltersklassen sowie für die Aufstellung der Seniorenauswahlmannschaft. | |||||||||||||||||
| § 17 | Kommissionen | ||||||||||||||||
| Die nach § 8 der Satzung des TLV gebildeten Kommissionen dienen der Unterstützung bzw. Koordinierung der im § 9 - 19 der Verwaltungsordnung beschriebenen Aufgabengebiete. | |||||||||||||||||
| § 18 | Geschäftsführer | ||||||||||||||||
| Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Verbandes auf der Grundlage der Beschlüsse des Präsidiums, des Verbandsrates und des Verbandstages in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten. Er leitet die Verbandsgeschäftsstelle. Er ist zeichnungsberechtigt für die der Geschäftsstelle zur selbständigen Erledigung übertragenen Aufgaben. Er ist berechtigt, im Auftrag des Präsidiums oder einzelner Präsidiumsmitglieder Verhandlungen zu führen. Er nimmt beratend an allen Sitzungen des Präsidiums, des Verbandsrates, des Verbandstages und des Sportausschusses teil. |
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| § 19 | Kostenerstattung | ||||||||||||||||
| Die Kosten für die Teilnahme an Verbandstagen, an Sitzungen des Präsidiums, des Verbandsrates und der Kommissionen werden den Teilnehmern vom TLV nach den Bestimmungen der Finanz-, Gebühren- und Reisekostenordnung des Thüringer Leichtathletik- Verbandes erstattet. | |||||||||||||||||
| § 20 | Sportausschuss | ||||||||||||||||
| (1) | Der Sportausschuss setzt sich zusammen aus:
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| (2) | Zu den Aufgaben des Sportausschusses gehören:
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| § 21 | Wettkampfausschuss | ||||||||||||||||
| (1) | Der Wettkampfausschuss setzt sich zusammen aus:
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| (2) | Zu den Aufgaben des Wettkampfausschusses gehören:
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| § 22 | Jugendausschuss | ||||||||||||||||
| (1) | Der Jugendausschuss setzt sich zusammen aus:
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| (2) | Zu den Aufgaben des Jugendausschusses gehören:
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| § 23 | Breitensportausschuss | ||||||||||||||||
| (1) | Der Breitensportausschuss setzt sich zusammen aus:
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| (2) | Zu den Aufgaben des Breitensportausschusses gehören:
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| § 24 | Geschäftsordnung | ||||||||||||||||
| (1) | Die Geschäftsordnung des DLV gilt entsprechend, soweit nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist. | ||||||||||||||||
| (2) | Für § 2 gilt § 5 der Satzung des TLV bzw. § 3 der Verwaltungsordnung. | ||||||||||||||||
| (3) | Abweichend von der DLV- Geschäftsordnung haben die Kreise der TLV- Geschäftsstelle 4 Wochen vor dem Verbandstag eine Aufstellung der Delegierten zur Verfügung zu stellen (§ 13 (5) der Satzung des TLV). | ||||||||||||||||
| (4) | Abweichend vom § 5 der DLV- Geschäftsordnung umfaßt der Inhalt der Tagesordnung eines Ordentlichen Verbandstages:
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| (5) | Für § 13 gelten § 5 (5) und (6) der Satzung des TLV. |