| § 1 | Name und Mitgliedschaft | ||||||||||||||
| Alle Jugendlichen und Schüler des Thüringer Leichtathletik-Verbandes-gemäß Einteilung in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung - und die gewählten und berufenen Mitarbeiter in den Leichtathletik-Jugendabteilungen der Vereine und den Jugendorganen im Bereich des TLV werden unter dem Namen Thüringer Leichtathletik-Jugend zusammengefaßt. |
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| § 2 | Grundsätze und Aufgaben | ||||||||||||||
| Die Thüringer Leichtathletik-Jugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Nutzung der ihr zufließenden Mittel. Die Aufgaben der Thüringer Leichtathletik-Jugend sind:
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| § 3 | Organe | ||||||||||||||
Organe der Thüringer Leichtathletik-Jugend sind:
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| § 4 | Jugendtag des TLV | ||||||||||||||
| (1) | Der Jugendtag setzt sich aus den gewählten Delegierten und den Mitgliedern des Jugendausschusses zusammen. | ||||||||||||||
| (2) | Auf dem Jugendtag sind stimmberechtigt:
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| (3) | Der Jugendtag findet alle 2 Jahre statt, immer vor Abschluss der Antragsfrist an den Verbandstag des TLV. Wenn das Interesse der TLV- Jugend es erfordert, kann der Jugendausschuss einen Außerordentlichen Jugendtag einberufen. Er muss einberufen werden, wenn 4/10 der Vereinsjugendvertreter oder der Jugendausschuss dies verlangt. |
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| (4) | Der Ordentliche Jugendtag wird vom Jugendausschuss wenigstens 5 Wochen - der Außerordentliche Jugendtag wenigstens 2 Wochen - vorher unter Bekanntgabe des Zeitpunktes und der Tagesordnung schriftlich einberufen. Veröffentlichungen im amtlichen Organ des LSB Thüringen oder des TLV gelten als schriftliche Einladung. |
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| (5) | Anträge zum Ordentlichen Jugendtag müssen spätestens 4 Wochen vorher, Anträge zum Außerordentlichen Jugendtag spätestens 5 Tage vorher mit Begründung beim Jugendausschuss schriftlich eingereicht werden. Alle zum Ordentlichen Jugendtag fristgemäß eingereichten Anträge sind den Delegierten und dem Jugendausschuss vor dem Jugendtag zur Kenntnis zu bringen. |
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| (6) | Der Jugendtag wählt:
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| § 5 | Jugendausschuß des TLV | ||||||||||||||
| (1) | Der Jugendausschuß des TLV setzt sich zusammen aus:
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| (2) | Der Jugendausschuss des TLV ist im Rahmen der TLV- Satzung das Beschlussorgan der Thüringer Leichtathletik-Jugend auf TLV- Ebene. Er berät die Richtlinie der Jugendarbeit. | ||||||||||||||
| (3) | Zu den Sitzungen des Jugendausschusses können zur Beratung besonderer Fragen weitere Personen hinzugezogen werden. | ||||||||||||||
| (4) | Die vom Jugendausschuss gefassten Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit, wobei 50 % der Jugendausschussmitglieder anwesend sein müssen. | ||||||||||||||
| § 6 | Arbeitskreise | ||||||||||||||
| Auf Beschluss des Jugendausschusses können Arbeitskreise eingesetzt werden. In den Arbeitskreisen werden bestimmte Sachthemen beraten und Beschlussvorlagen für den Jugendausschuss erarbeitet. Die Arbeitskreise sind dem Jugendausschuss gegenüber verantwortlich. Der Jugendausschuss setzt für jeden Arbeitskreis einen Leiter ein, der Mitglied des Jugendausschusses sein muss. | |||||||||||||||
| § 7 | Jugendsprecher | ||||||||||||||
| Die Jugendsprecher vertreten die Interessen der Nachwuchsathleten. Sie werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Ihre Amtszeit beginnt nach der Wahl. Die Kandidaten zur Jugendsprecherwahl werden durch die Vertreter der Kreise oder durch die Jugendlichen selbst eingereicht. Alle Vorschläge werden berücksichtigt. Die Jugendsprecher werden bei den Thüringer Jugendmeisterschaften in den Einzeldisziplinen durch geheime Wahl gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Teilnehmer der Meisterschaft. Gewählt ist derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereint. |
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| § 8 | Beisitzer | ||||||||||||||
| Der Jugendausschuss kann bestimmte, mit der Jugendarbeit vertraute Personen für eine Wahlperiode zu Beisitzern (z.B. Pressearbeit, Lehrwesen im Nachwuchsbereich, Finanzen usw.) den Jugendkreisvertretern zur Wahl vorschlagen. | |||||||||||||||
| § 9 | TLV Satzung und Ordnungen | ||||||||||||||
| Die im Thüringer Leichtathletik-Verband geltenden Ordnungen finden sinngemäß Anwendung im Jugendbereich insbesondere die DLV- Jugendordnung; für alle Veranstaltungen sind die IWB, die Deutsche Leichtathletik- Ordnung und die Veranstaltungsordnung maßgebend. Änderung zur Jugendordnung werden vom Jugendausschuss beraten und beschlossen, bedürfen aber der Zustimmung des TLV- Verbandsrates, wobei einfache Mehrheit erforderlich ist. |