Finanz-, Gebühren- und Reisekostenordnung des TLV

Fassung vom 22.03.1997; geändert am 20.03.1999, 06.05.2000, 03.11.2001, 08.11.2005 und 24.03.2007



§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung regelt gemäß § 14(3) 2. der TLV- Satzung die Wirtschaftsführung sowie das Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen des Thüringer Leichtathletik-Verbandes e. V. (TLV).
(2) Werden Mittel für den TLV eingesetzt, für die andere Bewirtschaftungsgrundsätze oder -richtlinien bestehen, so gelten diese abweichend von dieser Finanz-, Gebühren- und Reisekostenordnung.
§ 2 Haushaltsplan
(1) Grundlage für die Wirtschaftsführung des TLV bildet der Haushaltsplan des TLV.
(2) Er wird für jedes Geschäftsjahr vom Schatzmeister aufgestellt.
(3) Der Schatzmeister legt den Haushaltsplanentwurf dem Geschäftsführenden Präsidium, dem Präsidium und dem Verbandsrat / Verbandstag zur Beschlußfassung vor.
(4) Der Haushaltsplan muß alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des kommenden Geschäftsjahres enthalten. Er ist nach dem Kontenplan des TLV zu gliedern.
(5) Der Haushaltsplan muß in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
(6) Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden, vor allem ist auf die Einhaltung der Ansätze in den Ausgabepositionen besonders hinzuwirken.
(7) Sollte sich dennoch im Verlauf des Geschäftsjahres herausstellen, daß einzelne Ausgabenansätze nicht ausreichen, kann das Geschäftsführende Präsidium Haushaltsüberschreitungen im Rahmen der Deckung mit anderen Ausgabepositionen des Kontenplanes bzw. in Würdigung der Gesamteinnahmen beschließen.
(8) Sollte erkennbar werden, daß die Ausgaben die Einnahmen insgesamt übersteigen, oder sollten außerplanmäßige Ausgaben notwendig werden, muß der Schatzmeister einen Nachtragshaushalt gemäß (3) einbringen.
§ 3 Jahresrechnung
(1) In Verantwortung des Schatzmeisters sind alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß zu belegen und im Buchwerk zu erfassen und zwar in dem Jahr, in dem sie eingegangen bzw. geleistet worden sind. Einnahmen und Ausgaben, die sich auf ein anderes Rechnungsjahr beziehen, sind rechnungsmäßig abzugrenzen.
(2) Am Ende eines jeden Rechnungsjahres sind die Konten des Haushaltes abzuschließen und in einer Jahresrechnung zu erfassen.
(3) Die Jahresrechnung wird gemäß § 2 (3) zur Beschlußfassung vorgelegt.
Vor der Beschlußfassung im Verbandstag bzw. Verbandsrat ist jeweils eine abschließende Kassenprüfung vorzunehmen.
§ 4 Zahlungsverkehr
(1) Der Zahlungsverkehr ist nach Möglichkeit bargeldlos über die Konten des TLV abzuwickeln.
(2) Jede Rechnung ist vor der Anweisung auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen und mit dem entsprechenden Vermerk zu versehen.
Die Anweisung zur Zahlung erfolgt vom Präsidenten oder vom Geschäftsführer gemeinsam mit dem Schatzmeister.
(3) Die Verfügungsberechtigung über die Konten regelt der Schatzmeister im Einvernehmen mit dem Geschäftsführenden Präsidium.
(4) Zur Abwicklung von Bargeldgeschäften unterhält die Verbandsgeschäftsstelle eine Barkasse.
Der Geschäftsführer ist ermächtigt, Ausgabeanordnungen zu tätigen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Geschäftsstelle stehen, soweit die Ansätze des Haushaltsplanes eingehalten werden.
§ 5 Prüfungswesen
(1) Die Kassenprüfer nehmen ihre Aufgaben in der Regel zu zweit wahr.
Der Schatzmeister ist über die Prüfungstermine zu unterrichten.
(2) Den Kassenprüfern obliegt die Prüfung
- der Kasse in der Geschäftsstelle
- der Stände der Bankkonten
- der Einhaltung des Haushaltsplanes nach Höhe und Inhalt der einzelnen Ansätze
- der Richtigkeit und Vollständigkeit der Belege
- der ordnungsgemäßen Buchungen von Einnahmen und Ausgaben
- des Inventars
(3) Zur Durchführung der in (2) aufgeführten Aufgaben sind den Kassenprüfern jederzeit Einblick in alle gewünschten Unterlagen zu gewähren sowie die gewünschten mündlichen Erläuterungen zu geben.
(4) Über jede durchgeführte Prüfung ist von den Kassenprüfern eine Niederschrift zu fertigen und dem Geschäftsführenden Präsidium zuzuleiten.
(5) Die Kassenprüfer erstatten dem Verbandstag - in den Jahren zwischen den Verbandstagen dem Verbandsrat - ihren Prüfbericht selbständig und machen ihren Vorschlag zur Entlastung des Schatzmeisters und des Präsidiums hinsichtlich der Wirtschaftsführung.
(6) Die Kassenprüfer können bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben alle Belege, Kontenstände, und sonstigen Unterlagen vollständig oder in Stichproben prüfen. Der Umfang ihrer Prüfungen ist in den Prüfberichten darzustellen.
§ 6 Gebühren
(1) Mitgliedsbeiträge
a) Die Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgesetzt:
Für Vereine / Abteilungen bis zu 50 Mitglieder  EUR 30,00
Für Vereine / Abteilungen bis zu 100 Mitglieder  EUR 50,00
Für Vereine / Abteilungen über 100 Mitglieder  EUR 80,00
In diesen Beiträgen enthalten ist die Bereitstellung der notwendigen Verbandsinformationen.
b) jährlicher Mitgliedsbeitrag für Startpaßinhaber:
Schüler  EUR 2,50
Jugendliche bis 19 Jahre  EUR 2,50
Aktive/Senioren  EUR 6,00
(2) Anmelde- und Genehmigungsgebühren für Veranstaltungen
(DLO V.Teil, 3. Abschnitt A und B)
   DLV  TLV
A 1. a-d
(jede Veranst. bis landesoffen)
  EUR 6,00
(über TLV)
  EUR 20,00
A 1. e
(regional)
  EUR 50,00  EUR 6,00
A 1. f + 2. a
(nationale Veranstaltungen)
  EUR 100,00  EUR 6,00
A 1. g + 2. b
(internationale V.)
  EUR 150,00  EUR 6,00
Volkslauf  EUR 6,00
(über TLV)
  EUR 12,00
intern. Einladungs- und
Grand-Prix-Sportfeste
  DLV-GBO $1 (Gen.-Geb. für Veranst.)
Straßenläufe  DLV-GBO $1 Nr. 2
(3) Startpaßverwaltung
1. Startpaßgebühr bei Erstausstellung (inkl. Wechsel aus anderen LV)
Schüler  EUR 2,00
Jugend  EUR 4,00
Aktive / Senioren  EUR 8,00
2. Adressenänderung des Athleten
Adressenänderung des Athleten  Kostenlos
Löschung des Athleten aus der Athletendatei  EUR 0,50
3.
Änderung bei Wechsel M/F und M/W 35  EUR 1,50
Ersatzstartpaß bei Verlust  EUR 1,50
Änderung des Vereins- / LG- Namens  EUR 1,50
Vereinswechsel einschließlich innerhalb der LG (gilt nicht für Wechsel aus einem anderen Landesverband, siehe hier (3) 1.)  EUR 1,50
Startrechtübertragung bei LG- Bei oder Austritt für jeden Startpaß  EUR 1,50
Mahngebühr
(gilt auch für Rechnungen anderer Art !)
  EUR 6,00
Versandkostenpauschale  EUR 1,50
4. Anmeldung/ Genehmigung von LG/ SG
Genehmigung einer LG  EUR 25,00
Genehmigung einer SG (jährlich)  EUR 30,00
Gebühren (3) verstehen sich zzgl. ges. MWSt. und Versandkostenpauschale.
(4) Lizenzprüfungsgebühr
Zulassung zur Lizenzprüfung  EUR 25,00   
Lizenzverlängerung  EUR 15,00  (Lehrgang des TLV)
   EUR 7,50  (anerkannte externe Lehrgänge)
(5) Obergrenze der Organisationsgebühren im TLV (in EUR)
   Männer/Frauen
SeniorenInnen
  Jugend  Schüler
Einzel  6,00  4,00  3,00
Staffel  9,00  6,00  4,50
Blockwettkampf        9,00
MK  18,00  12,50  9,00
Straßenwettbewerbe:        
bis einschließlich 15 Km  12,00  9,00  7,50
bis einschließlich 25 km  15,00  11,50  -
über 25 km  15,00  14,50  -
über 100 km  25,00  -  -
DAMM/DMM/DJMM/DSMM
(pro Mannschaft)
  30,00  25,00  20,00
Nachmeldegebühren  15,00  10,00  10,00
Hinweis: Die Meldung verpflichtet zur Zahlung der Organisationsgebühren anhand der abgegebenen Meldung.
Eine Nachforderung der Gebühren für nicht angereiste Gemeinschaften ist möglich (siehe DLO II.Teil, 2. Abschnitt B 3.).
In den Organisationsgebühren enthalten ist für jeden meldenden Verein eine Ergebnisliste, zusätzliche Ergebnislisten sowie der Versand können gesondert berechnet werden.
(6) Gebühr bei Nutzung der Zeitmeßanlage des TLV durch die Vereine
EUR 80,00 an den TLV
zuzüglich Fahrtkosten/KaRi-Entschädigung (+ 1 Tag Wartung) für das Bedienerteam zu Lasten der jeweiligen Veranstaltungsrechnung.
Leihgebühr für Zeitmeßanlage versteht sich zzgl. ges. MWSt.
(7) Genehmigungsgebühr für Sponsoridentifikation
Der TLV erhebt je zu genehmigender Sponsoridentifikation eine Genehmigungsgebühr in Höhe von EUR 20,00.
(8) Gebühren des TLV für erhöhten Verwaltungsaufwand
Die im Folgenden aufgeführten Verfahrensfehler bzw. Mängel in ihrer Vielzahl stören die Verwaltungsabläufe im TLV und führen zum Teil zu erheblichen Mehrbelastungen, insbesondere zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Nachmeldungen und Ummeldungen zu Verbandsmeisterschaften, die nicht bis 3 Tage vor Veranstaltungstag eingegangen sind, werden -ausnahmslos- nicht akzeptiert. Bei Falschmeldungen (Vorteilserschleichung, z.B. falsche Qualifikationsleistung oder falscher Jahrgang) ist ein Verfahren vor dem Verbandsrechtsausschuss einzuleiten.
1-Meldewesen
(1)Art und Weise der Meldung
- Meldung mit Formfehler         EUR 10,00

Formfehler sind insbesondere Meldungen ohne oder mit falschem Meldeformular, Meldung per Fax, Meldung nach Meldetermin (Datum des Poststempels), fehlende oder falsche Angaben, Meldebogen einfach, ohne Startpass, falscher Verein, falsche Disziplin, nichtteilnahmeberechtigte Altersklassen.
Die Gebühr wird pro Meldeformular nur einmal berechnet, auch wenn mehrere Mängel vorhanden sind.
(2)Vollständige Meldung
Die Meldung muss vollständig sein; insoweit wird auf die Formulare des DLV verwiesen.
Beispiele für eine unvollständige Meldung: ohne/ falsche Startpassnummer, ohne Angaben von Bestleistungen (Sprint/ Lauf), falsche Staffelmeldung (ohne Staffeln, falscher Jahrgang, Staffel extra unter Gesamtmeldung aufgeführt), falscher Jahrgang, ohne Leistungsnachweis.

- unvollständige Meldung         EUR 10,00

Die Gebühr wird pro Meldeformular nur einmal berechnet, auch wenn mehrere Mängel vorhanden sind.
2-Veranstaltungswesen
(1)
Die Durchführung einer Veranstaltung ohne Genehmigung (durch den TLV) zieht ein Verfahren vor dem Verbandsrechtsausschuss nach sich.
Ist ein Wettkampf nicht angemeldet, erfolgt keine Eintragung der erreichten Leistungen in die Bestenliste. Eventuell erreichte Normen werden nicht anerkannt.
(2)Mängel bei der Anmeldung
- mangelhafte Anmeldung         EUR 10,00

Mangelhaft ist eine Anmeldung, die Nachforschungen erforderlich macht. (z.B.: Kategorie nicht angegeben. falsche Meldetermine, Disziplinen vertauscht)
(3)Mängel bei der Durchführung von Veranstaltungen
- mangelhafte Durchführung         EUR 10,00

Mängel bei der Durchführung von Veranstaltungen liegen insbesondere vor, wenn keine ausgebildeten Kampfrichter eingesetzt werden oder der Veranstaltungsbericht bzw. das Ergebnisprotokoll nicht durch den Einsatzleiter der Kampfrichter unterschrieben ist.
(4)Mängel im Veranstaltungsbericht und im Ergebnisprotokoll
- mangelhafter Bericht / mangelhaftes Protokoll         EUR 10,00

Mängel liegen insbesondere vor:
kein Veranstaltungsbericht, Ergebnisprotokoll ohne Jahrgänge, falsche Punkttabellen, ohne Altersfaktoren bei Senioren, Überschreiten der Vorlagefrist von 10 Tagen

- Überschreiten der festgelegten Meldetermine für die Jahresstatistiken         EUR 10,00
3-Nicht genehmigte Sponsorenidentifikation auf der Wettkampfkleidung
Bei Starts ohne Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 erhoben. (wird nicht auf Genehmigungsgebühr (7) angerechnet)
4-Sonstige Bestimmungen
(1)
Die zu erhebenden Gebühren sind sofort nach Mitteilung durch den TLV von dem belasteten Verein an den TLV (Überweisung auf das angegebene Konto des TLV) zu entrichten.
Ein Einspruch gegen eine erhobene Gebühr hat keine aufschiebende Wirkung; über die Streitfälle entscheidet der Verbandsrechtsausschuss abschließend.
(2)
Zur Erhebung der Gebühren nach dieser Ordnung ist der Geschäftsführer des TLV oder dessen Vertreter ermächtigt.
§ 7 Reisekosten
(1) Reisekosten bestehen aus Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgeldern.
Dienstreisen gelten mit der Beschlußfassung und schriftlichen Auftragserteilung zur Durchführung der Reise als genehmigt. Die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen (Reisekostenvergütung) erfolgt auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes.
(2) Fahrtkosten:
Dienstreisen sind grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen.
Die Benutzung von privaten Kraftfahrzeugen und damit die Inanspruchnahme von Kilometergeld bedarf der Genehmigung durch den Präsidenten bzw. einer von ihm festgelegten Person.

Es wird vergütet :
- bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln der Fahrpreis nach Tarif 2. Klasse.
- bei Benutzung von privaten KFZ für Dienstreisen für die jeweils kürzeste Entfernung pro gefahrenen Kilometer EUR 0,15 + 0,04 für jede mitgenommene Person bzw. für den Transport von Geräten und Ausrüstungen mit einem Gewicht über 50 kg.
(3) Tagegelder:
Die geltenden Sätze sind in der Abrechnung genau anzugeben. Bei Tagungen am Wohnort des Teilnehmers werden die notwendigen, nachgewiesenen Auslagen erstattet, jedoch nicht über die zutreffenden Tagegeldsätze hinaus.
Es gelten für eine ehrenamtliche oder hauptamtliche Tätigkeit bei Dienstreisen folgende Tagegeldsätze:
8 bis 14 Stunden  EUR 5,00
über 14 Stunden  EUR 12,50

Abzüge vom Tagegeld werden in folgender Höhe vorgenommen, wenn am Dienstort aus anderen als persönlichen Gründen kostenfreie Verpflegung gewährt wird:
bei kostenfreiem Mittagessen  35%
bei kostenfreiem Abendessen  35%

Besondere Mehraufwendungen zur Durchführung der Dienstreise werden erstattet, z.B. für Straßenbahn, Bus, Gepäcktransport, Parkgebühren etc. Belegführung ist erforderlich. Bei Taxibenutzung ist die Notwendigkeit zu begründen.
(4) Übernachtungskosten:
Übernachtungsgeld wird in Höhe von EUR 18,00 gezahlt. Übersteigen die reinen Übernachtungskosten dieses Limit, werden sie gegen Vorlage der Rechnung zurückerstattet. Höhere Übernachtungskosten bedürfen der Genehmigung des Präsidenten bzw. einer von ihm bestellten Person des Geschäftsführenden Präsidiums.
(5) Kampfrichterentschädigungen:
Die Kampfrichter erhalten bei Landesmeisterschaften sowie Verbandsveranstaltungen einschließlich der durchzuführenden Deutschen- und Regionalmeisterschaften
bis 6 Stunden  mindestens EUR 7,50
6 bis 10 Stunden  mindestens EUR 9,50
über 10 Stunden  mindestens EUR 11,50
Nicht als Kampfrichter ausgebildete Helfer können EUR 5,00 erhalten.
Veranstaltungsdauer beinhaltet den Zeitraum vom Beginn der Kampfrichterbesprechung bis zum tatsächlichen Ende der Veranstaltung.
§ 8 Schlußbestimmungen
(1) Über alle Finanz-, Haushalts-, und Wirtschaftsfragen, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, entscheidet das Geschäftsführende Präsidium auf Vorschlag des Schatzmeisters.
(2) Die Finanz-, Gebühren- und Reisekostenordnung tritt mit seiner Bestätigung durch den Verbandsrat in Kraft.




last modified: 06.04.2007 by Remo Reichel