Ehrungsordnung des TLV



Der Thüringer Leichtathletik- Verband hat in seiner Satzung §14 (3) festgelegt, daß für die Arbeit im TLV eine Ehrungsordnung geschaffen wird.
Die Ehrungsordnung ist vom Verbandsrat zu erlassen und kann von ihm geändert werden.
§ 1 Ehrungen
Der TLV kann in Anerkennung besonderer Verdienste um die Thüringer Leichtathletik :
a) Ehrenpräsidenten und
b) Ehrenmitglieder ernennen,
c) die TLV- Ehrenplakette verleihen,
d) die TLV- Ehrennadel in Gold,
e) die TLV- Ehrennadel in Silber,
f) die TLV- Ehrennadel in Bronze,
g) den Thüringer Leichtathletiklöwen in Gold und
h) den Thüringer Leichtathletiklöwen in Silber verleihen.
§ 2 Ehrenpräsidenten
Zu Ehrenpräsidenten des TLV können nach langjähriger Tätigkeit ausgeschiedene TLV - Präsidenten ernannt werden, die sich überragende Verdienste um die Leichtathletik in Thüringen erworben haben.
Die Ernennung erfolgt durch Mehrheitsbeschluß des Verbandstages des TLV.
Ehrenpräsidenten haben im Präsidium Sitz- und Stimmrecht.
§ 3 Ehrenmitglieder
Die Ehrenmitgliedschaft im TLV wird an Verbandsmitglieder verliehen, die sich überragende Verdienste um die Leichtathletik erworben haben.
Die Zahl der lebenden Ehrenmitglieder wird auf fünf beschränkt.
Die Ernennung erfolgt nach Anhörung des Präsidiums (Vorschlagsrecht) durch Mehrheitsbeschluß des Verbandstages des TLV.
Ehrenmitglieder werden zu allen Verbandstagen des TLV eingeladen und haben auf dem Verbandstag das Stimmrecht.
Ehrenmitglieder haben im Verbandsrat Sitz- und Stimmrecht.
§ 4 Ehrenplakette
Die TLV- Ehrenplakette wird an Vereine, Leichtathletik- Abteilungen, Verbandsmitglieder und in Ausnahmefällen auch an Nichtmitglieder verliehen, die sich außergewöhnliche Verdienste um die Leichtathletik erworben haben.
Die TLV- Ehrenplakette kann im Verlauf eines Jahres nur zweimal verliehen werden.
Die Verleihung wird durch das Präsidium mit 2/3 - Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Abstimmung erfolgt geheim, sofern ein Präsidiumsmitglied dies beantragt.
§ 5 TLV- Ehrennadel in Gold
Die Verleihung der TLV- Ehrennadel in Gold setzt außerordentliche Verdienste in der Leichtathletik und in der Regel eine 15-jährige Tätigkeit des zu Ehrenden in der thüringischen Leichtathletik voraus, einschließlich der Tätigkeit in den ehemaligen Bezirken Erfurt, Gera, Suhl, Leipzig und Halle.
In der Regel sollten jährlich nicht mehr als fünf Auszeichnungen mit der Ehrennadel des TLV in Gold vorgenommen werden.
Gilt die Ehrung einem Nicht- Thüringer kann von diesen Erfordernissen abgesehen werden.
Die Verleihung erfolgt durch das Präsidium mit 2/3 - Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 6 TLV- Ehrennadel in Silber
Die Verleihung der TLV- Ehrennadel in Silber setzt hervorragende Verdienste in der Leichtathletik und in der Regel eine 10-jährige Tätigkeit des zu Ehrenden in der thüringischen Leichtathletik voraus.
In der Regel sollten jährlich nicht mehr als zehn Auszeichnungen mit der Ehrennadel des TLV in Silber vorgenommen werden.
Die Verleihung erfolgt durch das Präsidium mit 2/3 - Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei besonderer Dringlichkeit ausnahmsweise durch Entscheidung des Präsidenten.
§ 7 TLV- Ehrennadel in Bronze
Die Verleihung der TLV- Ehrennadel in Bronze setzt Verdienste in der Leichtletik und in der Regel eine 5-jährige Tätigkeit des zu Ehrenden in der thüringischen Leichtathletik voraus.
Über die Anträge ist im Kreisfachverband auf der Grundlage der Ehrungsordnung zu entscheiden.
Der zuständige Kreisfachverband informiert die Kommission Ehrungen / Auszeichnungen über seine Entscheidung.
Der zuständige Kreisfachverband erhält nach Überprüfung des Antrages die Urkunden und die Nadeln.
Die Ehrung erfolgt in der Regel durch den Vorsitzenden des Kreisfachverbandes.
§ 8 Thüringer Leichtathletiklöwe in Gold
Der "Thüringer Leichtathletiklöwe in Gold" kann an Olympiasieger, Welt- und Europameister in Einzeldisziplinen verliehen.
§ 8 Thüringer Leichtathletiklöwe in Silber
Der "Thüringer Leichtathletiklöwe in Silber" kann an Medaillengewinner bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften verliehen.
§ 10 Mitgliedschaft und Wettkampferfolge
Vieljährige Mitgliedschaft oder sportliche Wettkampferfolge allein gelten nicht als verdienstvolle Tätigkeit im Sinne der Ehrungsordnung des TLV. Sie können aber bei der Gesamtwürdigung des zu Ehrenden berücksichtigt werden.
§ 11 Antragstellung
Antragsberechtigt für die vorgenannten Ehrungen sind die Abteilungen Leichtathletik der Vereine, die Kreisfachverbände, die Mitglieder des Verbandsrates und des Präsidiums des TLV.
Die Anträge sind auf dem Antragsvordruck mit der Begründung an die Geschäftsstelle des TLV einzureichen. Das betrifft auch alle Auszeichnungen, welche nicht durch den TLV verliehen werden; diese sind nach Prüfung durch die Kommission und das Präsidium an die jeweiligen Organisationen zur Entscheidung weiterzuleiten.
Termine der Antragstellung sind jeweils bis 31.01. und bis 30.09. d.lfd.Jahres. Die Kommission Ehrungen / Auszeichnungen berät zweimal im Jahr vor der Präsidiumssitzung die Anträge und unterbreitet dem Präsidium bzw. dem Verbandstag die Vorschläge für die Auszeichnung auf der Grundlage dieser Ordnung.
§ 12 Auszeichnung, Veröffentlichung, Rechte
Die Ehrungen mit den TLV- Ehrennadeln erfolgen durch Überreichung von Urkunde und Nadel.
Die Ehrung mit der TLV- Ehrennadel in Bronze erfolgt durch den zuständigen Kreisfachverband. Die Ehrungen mit den Ehrennadeln des TLV in Silber und Gold erfolgen nach Festlegung durch das Präsidium zu einem geeigneten Anlass.
Die Ehrungen werden im Verbandsorgan des TLV veröffentlicht.
Die Ehrenpräsidenten , Ehrenmitglieder des TLV und die Inhaber der Ehrenplakette des TLV haben zu allen Leichtathletik- Veranstaltungen des TLV freien Zutritt.
§ 11 Aberkennung einer Ehrung
Im Falle der Bestrafung nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DLV bzw. im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung kann jede der vorstehenden Ehrungen aberkannt werden.
Die Aberkennung der im § 1a und b genannten Ehrungen erfolgt auf Antrag des Präsidiums durch den Verbandstag.
In allen übrigen Fällen erfolgt sie auf Antrag des Präsidiums unanfechtbar durch den Rechtsausschuß des TLV.
Die Aberkennung einer Ehrung nach dieser Ehrenordnung wird der betroffenen Person mit Begründung schriftlich mitgeteilt.
Die Aberkennung einer Ehrung des TLV wird im Verbandsorgan veröffentlicht.
§ 12 Schlussbestimmungen
Die Ehrungsordnung des TLV kann auf Vorschlag des Präsidiums, des Verbandsrates bzw. der Kommission Ehrungen / Auszeichnungen durch den Verbandsrat des TLV erweitert oder eingeschränkt werden.
Die Ehrungen und Auszeichnungen durch den Thüringer Leichtathletik-Verband nach dieser Ehrungsordnung sind nicht automatisch nach Erreichen der zeitlichen Mindestdauer einer Tätigkeit zuzuerkennen.
Diese Ehrungsordnung wurde vom Verbandstag am 22.03.1997 beschlossen und durch den Verbandsrat des TLV am 07.11.1998, den Verbandstag am 20.03.1999, den Verbandsrat am 06.05.2000 und den Verbandsrat am 08.11.2005 ergänzt.




last modified: 06.04.2007 by Remo Reichel